Inspektionen und Beprobungen von Abscheidern und Gewässerschutzanlagen haben folgenden Zweck:
Grundsätzlich wird bei jedem Abscheider empfohlen, eine regelmäßige Inspektion der Anlage (ca. 1/Monate) durchzuführen, was Großteils in den Bereich der so genannten „Eigenüberwachung“ fällt. In den meisten Fällen ist dies sogar, ebenso wie die regelmäßigen Beprobungen der Anlagen, durch den Bescheid der jeweiligen Behörde vorgeschrieben.
Da eine Eigenüberwachung allerdings oftmals einen großen Aufwand für den Betreiber bedeutet, bieten wir ein komplettes Dienstleistungskonzept für die Inspektion und Beprobung von Abscheidern, Sickermulden und Gewässerschutzanlagen aller Art:
Gerne führen wir auch für Sie die Inspektions- & Überprüfungsarbeiten an Ihren Abscheidern und Gewässerschutzanlagen durch.